LEISTUNGEN
Finanzbuchhaltung:
(gem. §6 Nr. 3 und 4 StBerG)
- Prüfung der Belege auf Vollständigkeit
- Falls gewünscht auch das Sortieren Ihrer Belege
- Kontieren und Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle
- Debitoren- und Kreditorenüberwachung
Lohn
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Abrechnung von kurzfristig Beschäftigten sowie geringfügig Beschäftigten
- Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung
- Erstellung und Übermittlung der Beitragsnachweise sowie Sozialversicherungsmeldungen
Für Ihre Kosten- und Planungssicherheit garantiere ich neben größtmöglicher Transparenz auch maximale Flexibilität – je nach individuellem Bedarf und abgestimmt auf Ihre internen Prozesse.